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   AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 31/20   

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AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 31/20 (https://dejure.org/2021,39460)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 25.06.2021 - 980a C 31/20 (https://dejure.org/2021,39460)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 980a C 31/20 (https://dejure.org/2021,39460)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 31/20
    Die Erwägungen zum Fortbestand der Prozessführungsbefugnis nach § 48 Abs. 5 WEG n.F. analog in "Altverfahren", in denen es um die Geltendmachung von gemeinschaftlichen Rechten durch einen einzigen Eigentümer geht (vgl. BGH, Urt. vom 7. Mai 202 1 - V ZR 299/19), sind auf die Fälle der "überholten" Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a.F. nicht übertragbar.
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

    Insoweit kommt es, anders als im Rahmen der Beschlussanfechtung (s.o.), zwar nicht auf den Zeitpunkt der Willensbildung an (06.11.2019), sondern nach allgemeinen prozessualen Regeln auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung an (s. BGH, NJW 2018, 3238, 3241, Tz. 26 = ZMR 2018, 835; Gericht, Urt. v. 25.06.2021 - 980b C 31/20 WEG; Engelhardt, in: MüKoBGB, Bd. 8, 8. Aufl. 2020, § 21 WEG, Rn. 87).
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.04.2022 - 980a C 43/20

    Unterbliebene Instandsetzungsmaßnahmen begründen Schadensersatz!

    Insoweit kommt es nach allgemeinen prozessualen Regeln auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung an (vgl. nur BGH, NJW 2018, 3238, 3241, Tz. 26 = ZMR 2018, 835; Gericht, Urt. v. 25.06.2021 - 980b C 31/20 WEG; Engelhardt, in: MüKoBGB, Bd. 8, 8. Aufl. 2020, § 21 WEG, Rn. 87).

    Gegen die Finanzierung der Maßnahme auf Kosten der Gemeinschaft haben die Beklagten nichts erinnert, weswegen die Frage, ob die (übrigen) Eigentümer von ihrer durch § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F. eingeräumten Beschlusskompetenz Gebrauch machen wollen, nicht weiter von Belang ist (s. dazu Gericht, Urteil v. 25.06.2021 - 980b C 31/20, ZMR 2021, 774 [abgedruckt unter " 980a "]).

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